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   OLG Düsseldorf, 04.12.2015 - I-7 U 140/14   

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https://dejure.org/2015,38952
OLG Düsseldorf, 04.12.2015 - I-7 U 140/14 (https://dejure.org/2015,38952)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.2015 - I-7 U 140/14 (https://dejure.org/2015,38952)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 2015 - I-7 U 140/14 (https://dejure.org/2015,38952)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Darlehensnehmers hinsichtlich Beiträgen zu einer als Gruppenversicherung abgeschlossenen Ratenschutzversicherung nach vorzeitiger Tilgung des Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 149
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.2014 - IV ZR 289/13

    Ratenschutz-Versicherung für Bankkredit: Intransparenz einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2015 - 7 U 140/14
    Ob die Versicherer die Prämien zu erstatten haben, die auf die Zeit von der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens bis zur wirksam vereinbarten (BGH NJW-RR 2015, 801 Rn. 34 ff. = VersR 2015, 318) frühestmöglichen regulären Beendigung der Versicherungsverträge 3 Jahre nach Versicherungsbeginn entfallen, und ob ein etwaiger Erstattungsanspruch gegen die Versicherer allein der Beklagten oder - ggf. auch - dem Kläger zustünde, ist im vorliegenden Rechtsstreit nicht zu entscheiden.

    Offen bleiben kann auch, ob die Ansicht der Beklagten zutrifft, der Versicherungsschutz habe nach der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens bis zum Wirksamwerden der Kündigung fortbestanden (vgl. die Formulierungen in diese Richtung in der Entscheidung BGH NJW-RR 2015, 801 Rn. 20 = VersR 2015, 318; ausdrücklich dafür Göbel/Köther VersR 2015, 425, 428).

    Diese gehören indes gem. § 6 Abs. 3 der Preisangabenverordnung, auf den § 501 BGB verweist, nur dann zu den Darlehenskosten, wenn sie Voraussetzung für die Kreditvergabe sind (BGH NJW-RR 2015, 801 Rn. 44 = VersR 2015, 318), was nach Abschnitt VIII Satz 1 des Darlehensvertrages nicht der Fall war.

  • OLG Frankfurt, 10.12.2013 - 1 W 79/13

    Darlehensvertrag und finanzierte Restschuldversicherung als verbundene Verträge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2015 - 7 U 140/14
    Eine Verpflichtung der Beklagten, etwaige Rückzahlungspflichten der Versicherer zu erfüllen, ergibt sich auch dann nicht aus § 359 BGB, wenn es sich bei dem Darlehensvertrag und dem Beitritt zu den Gruppenversicherungen um verbundene Verträge handeln sollte (dafür OLG Frankfurt ZIP 2014, 365; LG Mannheim EWiR 2012, 475 (Ls.); wohl auch MüKoBGB-Habersack, 7. Aufl. 2016, § 358 Rn. 12 Fn. 40; dagegen LG Hamburg WM 2010, 2080; BeckOK-BGB-Möller, Stand 01.05.2015, § 358 Rn. 13a; JurisPK/BGB-Hönninger, 7. Aufl. § 358 Rn. 8; Schnauder, jurisPR-BKR 11/2014; Göhrmann, BKR 2014 409).
  • LG Hamburg, 22.01.2010 - 320 S 98/09
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2015 - 7 U 140/14
    Eine Verpflichtung der Beklagten, etwaige Rückzahlungspflichten der Versicherer zu erfüllen, ergibt sich auch dann nicht aus § 359 BGB, wenn es sich bei dem Darlehensvertrag und dem Beitritt zu den Gruppenversicherungen um verbundene Verträge handeln sollte (dafür OLG Frankfurt ZIP 2014, 365; LG Mannheim EWiR 2012, 475 (Ls.); wohl auch MüKoBGB-Habersack, 7. Aufl. 2016, § 358 Rn. 12 Fn. 40; dagegen LG Hamburg WM 2010, 2080; BeckOK-BGB-Möller, Stand 01.05.2015, § 358 Rn. 13a; JurisPK/BGB-Hönninger, 7. Aufl. § 358 Rn. 8; Schnauder, jurisPR-BKR 11/2014; Göhrmann, BKR 2014 409).
  • LG Mannheim, 16.03.2012 - 8 O 213/11

    Darlehensvertrag und Restschuldversicherung als Verbundgeschäft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2015 - 7 U 140/14
    Eine Verpflichtung der Beklagten, etwaige Rückzahlungspflichten der Versicherer zu erfüllen, ergibt sich auch dann nicht aus § 359 BGB, wenn es sich bei dem Darlehensvertrag und dem Beitritt zu den Gruppenversicherungen um verbundene Verträge handeln sollte (dafür OLG Frankfurt ZIP 2014, 365; LG Mannheim EWiR 2012, 475 (Ls.); wohl auch MüKoBGB-Habersack, 7. Aufl. 2016, § 358 Rn. 12 Fn. 40; dagegen LG Hamburg WM 2010, 2080; BeckOK-BGB-Möller, Stand 01.05.2015, § 358 Rn. 13a; JurisPK/BGB-Hönninger, 7. Aufl. § 358 Rn. 8; Schnauder, jurisPR-BKR 11/2014; Göhrmann, BKR 2014 409).
  • OLG Hamburg, 29.08.2019 - 6 U 162/17

    Ausschluss des Maklerprovisionsanspruchs: Unechte wirtschaftliche Verflechtung;

    Grundsätzlich dürfte ein Provisionsausschluss nicht allein darauf gestützt sein, dass zwischen Makler und (Haupt-)Vertragspartner eine Ehe besteht oder ein enges Verwandtschaftsverhältnis wie zwischen Vater und Sohn (vgl. zur Ehe BVerfG NJW 1988, 2663, zitiert nach juris, Tz. 5; vgl. zum Verwandtschaftsverhältnis Vater - Sohn OLG Hamm MDR 2000, 635, zitiert nach juris, Tz. 51; OLG Düsseldorf, MDR 2016, 149, zitiert nach juris, Tz. 36).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 7 U 10/18

    Ansprüche aus einem Darlehensvertrag zur Finanzierung eines Autokaufs

    Eine Verpflichtung der Beklagten, den Versicherer im Klageweg auf die Auszahlung einer erhöhten Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen, kann dem Geschäftsbesorgungsverhältnis der Parteien, das sich aus dem Beitritt der Klägerin zu der zwischen der Beklagten und dem Versicherer bestehenden Gruppenversicherung ergibt (vgl. Senat, Urteil vom 04. Dezember 2015 - I-7 U 140/14 -, Rn. 21, juris), nicht entnommen werden.

    Insoweit könnte die Beklagte allenfalls gehalten sein, ihr etwaig zustehende Ansprüche gegen den Versicherer an die Klägerin abzutreten (vgl. Senat, Urteil vom 04. Dezember 2015 - I-7 U 140/14 -, Rn. 21, juris).

  • LG Duisburg, 24.10.2017 - 12 O 7/17

    Erklärung des Widerrufs eines Darlehensvertrags zum Zwecke der Finanzierung eines

    Durch den Beitritt des Klägers zu den Gruppenversicherungsverträgen ist zwischen den Parteien neben dem Darlehensvertrag ein weiteres Vertragsverhältnis eigener Art zustande gekommen, das im Wesentlichen Elemente der Geschäftsbesorgung aufweist; die Versicherung für fremde Rechnung wird als gesetzliches Treuhandverhältnis angesehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2015, I-7 U 140/14, - juris -).
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